🚨 Notfall & Schmerzen? Direkt anrufen – wir helfen sofort: ☎ 06134 – 3456
Logo
Jetzt Termin buchen

Was zahlt Ihre Krankenkasse?

Transparente Übersicht: Was die GKV beim Zahnarzt übernimmt, wo Sie zuzahlen – und wie Sie mit dem Bonusheft bares Geld sparen.

Übersicht der Kassenleistungen
Stand: 2026 – Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Beratung rufen Sie uns an.
⚠️ Wichtige Gesetzesänderung ab 2026: Amalgam-Verbot
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Verwendung von Dentalamalgam in Deutschland vollständig verboten (EU-Verordnung 2023/1608). Die GKV übernimmt nun standardmäßig Kompositfüllungen (Kunststoff) als Regelversorgung – auch für Seitenzähne. Vorhandene, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht zwingend entfernt werden.

GKV übernimmt vollständig

  • Untersuchung & Beratung (2× jährlich)
  • Röntgenaufnahmen (medizinisch notwendig)
  • Kompositfüllungen / Kunststofffüllungen (alle Zähne – Amalgam seit 2026 verboten)
  • Zahnsteinentfernung (1× jährlich)
  • Chirurgische Eingriffe (Zahnentfernung)
  • Parodontitis-Behandlung (PAR-Therapie) nach Antrag
  • Wurzelbehandlung (bei Frontzähnen & Prämolaren)
  • Kinder: Fissurenversiegelung & Prophylaxe
  • Kieferorthopädie Kinder (KIG 3–5)
  • Notfallbehandlung bei akuten Schmerzen
💛

GKV übernimmt teilweise (Zuzahlung)

  • %Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen): Festzuschuss ~50% der Regelversorgung – mit gepflegtem Bonusheft bis zu 75%
  • %Implantate: Kasse zahlt den Festzuschuss für die Krone – das Implantat selbst ist Privatleistung
  • %Zahnfüllungen (Frontzähne): Kasse zahlt einfache Füllung, Aufpreis für ästhetische Variante selbst
  • %Professionelle Zahnreinigung (PZR): Manche Kassen bezuschussen 1–2× jährlich (je nach Kasse ~20–50 €)
  • %Kieferorthopädie Erwachsene: Nur bei schweren Fällen (KIG 5) anteilig – sonst Privatleistung
💡 Tipp: Fragen Sie vorher Ihre Kasse – viele bieten Zusatzleistungen als freiwillige Satzungsleistung an.
💳

Privatleistung (selbst zahlen)

  • Professionelles Bleaching & Zahnaufhellung
  • Veneers & ästhetische Keramikverblendungen
  • Implantate (Titankörper & Aufbau)
  • Invisalign & ästhetische Zahnspangen
  • Hochwertige Keramikkronen (über Regelversorgung)
  • Laserzahnheilkunde (als Zusatzleistung)
  • Knirscherschienen (nur bei med. Notwendigkeit teilweise GKV)
  • Hochleistungskomposit / Keramikinlays (Aufpreis über Regelversorgung)
  • Entfernung von Amalgamfüllungen ohne med. Indikation
💡 Hinweis: Privatleistungen sind planbar – wir erstellen Ihnen vorab einen transparenten Kostenplan.

📒 Das Bonusheft – Ihr Sparbonus

Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, bekommt bei Zahnersatz deutlich mehr von der Kasse erstattet. Es lohnt sich!

Voraussetzung: Jährliche Kontrolluntersuchung lückenlos dokumentiert.

Bonusheft-Fragen? Jetzt anrufen
Bonusheft-Nachweis Kassenzuschuss
Kein Nachweis~50 %
5 Jahre lückenlos~60 %
10 Jahre lückenlos~65 %
+ Zusatzversicherungbis 100 %
🚨

Notfall & akute Schmerzen

Bei starken Zahnschmerzen, Abszessen, Schwellungen oder Unfällen übernimmt die GKV die Notfallbehandlung vollständig – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Rufen Sie uns sofort an, wir helfen Ihnen schnellstmöglich.

☎ 06134 – 3456 – Direkt anrufen

Kostenlose persönliche Beratung

Jeder Fall ist anders. Wir erklären Ihnen genau, was Ihre Kasse übernimmt – bevor die Behandlung beginnt. Kein Kleingedrucktes, keine Überraschungen.